Juve Plus Lobbyarbeit und Klimaschutz

VW wehrt mit Linklaters Transparenzforderungen ab

Muss der VW-Konzern detailliert berichten, wie viel Geld er für klimawandelbezogene Lobbyarbeit ausgibt? Eine Gruppe von Investoren fordert, entsprechende Berichtspflichten in der Satzung zu verankern. VW lehnt mit Verweis auf das Aktienrecht ab. Egal, wie die Sache juristisch ausgeht: Der Streit ist ein weiterer Beleg dafür, dass ESG-Themen (Environment, Social, Governance) für Konzerne an Bedeutung gewinnen.

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Die Forderung nach mehr Transparenz wird getragen von sieben institutionellen Investoren, darunter die Pensionskassen der Church of England und mehrere skandinavische Berufsverbände.

Wolf von Bernuth

In einem Schreiben an den VW-Vorstand vom 1. April fordert die Klägerkanzlei Hausfeld im Namen der Investoren, dass in die Satzung der Volkswagen AG ein neuer Passus eingefügt wird: Der Vorstand solle in der Nachhaltigkeitsberichterstattung offenlegen, welche „auf das Thema Klimawandel gerichteten direkten oder indirekten Lobbyaktivitäten“ der Konzern verfolgt und welche Zahlungen dafür geleistet werden.

Ringen um die HV-Tagesordnung

Zur Begründung heißt es: Man habe jahrelang versucht, VW zu mehr Transparenz auf diesem Gebiet zu bewegen – ohne Erfolg. Daher nun die Forderung nach einer Satzungsänderung, über die auf der Hauptversammlung am 12. Mai abgestimmt werden könnte. Diese würde den Vorstand zwingen, den Forderungen der Anleger nachzukommen. 

VW lehnt das Ansinnen ab, allerdings formal nicht, weil das Unternehmen etwas gegen Transparenz in Sachen Lobbyarbeit hätte – sondern aus aktienrechtlichen Gründen. Zwar können Aktionäre laut Aktiengesetz vom Vorstand „verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden“, so wie hier geschehen.

Freiheit für den VW-Vorstand!

Ralph Wollburg

Im konkreten Fall ist die Forderung der Investoren nach Ansicht des Konzerns aber unzulässig. Denn wie ein Vorstand seine Berichtspflicht zu nichtfinanziellen Themen wahrnimmt, entscheidet dieser selbst – und von Berichtspflichten zu Lobbyzahlungen steht im Gesetz nichts. Die Satzung dürfe den Vorstand nicht zu etwas zwingen, worüber er laut Gesetz frei entscheiden kann. Damit wäre der Antrag der Investoren auf Satzungsänderung unzulässig, und einen unzulässigen Antrag darf der Vorstand gar nicht auf die Tagesordnung der Hauptversammlung setzen. 

Die Autokonzerne Mercedes-Benz und BMW, an die die Aktionäre ebenfalls mit dem Wunsch nach mehr Transparenz zu klimawandelbezogenem Lobbying herangetreten waren, haben nach Angaben der Investoren zugestimmt, diesen Aspekt künftig in ihren Jahresberichten abzubilden. Hier kam es nicht dazu, dass die Investoren es über den Weg einer Satzungsänderung versuchten.

ESG rückt ins Zentrum der Unternehmen

VW teilte auf JUVE-Anfrage mit, man berichte bereits freiwillig öffentlich über „Aktivitäten im Bereich Public Affairs“ und lege in einem jährlichen Bericht „die Positionen des Unternehmens zu den wichtigsten politischen Fragen“ dar. Zu Klimaschutzaktivitäten gebe es einen ausführlichen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht. Dieser orientiere sich an Standards, die der Finanzstabilitätsrat der G20-Staaten für Berichte zu klimabezogenen Finanzrisiken und -chancen entwickelt hat.

Der kleine Antrag zur HV-Tagesordnung steht im größeren Zusammenhang wachsender Anforderungen von Öffentlichkeit und Aktionären in puncto Nachhaltigkeitsbemühungen.

Die Investoren argumentieren sinngemäß: Nur durch Transparenz lässt sich überprüfen, ob die Strategie des Konzerns ausreichend klimafreundlich ist – und damit dem Wert des Unternehmes langfristig dienlich. Ansonsten drohen unter anderem Reputationsrisiken, die wiederum den Aktienkurs – und damit das Geld der Anleger – berühren könnten. Dass hinter dem Antrag nicht einmal 0,1 Prozent der Stimmrechtsanteile stehen, VW vielen als Vorreiter der Nachhaltigkeitswende gilt und teils ohnehin über bestehende Berichtspflichten hinausgeht: All das spielt von dieser Warte aus betrachtet keine Rolle.

Die Anleger könnten nun vom Amtsgericht überprüfen lassen, ob ihr Antrag auf Ergänzung der HV-Tagesordnung zurecht abgewiesen worden ist. 

Ulrich Block

Berater Investoren
Hausfeld (Berlin): Dr. Wolf von Bernuth (Litigation)
von Boetticher (Berlin): Dr. Ulrich Block (Corporate)

Berater VW-Vorstand
Linklaters (Düsseldorf): Dr. Ralph Wollburg, Dr. Arne Kießling (beide Corporate) 

Hintergrund: Wollburg ist seit vielen Jahren einer der Stammberater des VW-Konzerns. Gemeinsam mit dem Counsel Kießling und einem Team von Gleiss Lutz berät er etwa zur Hauptversammlung. Aktuell berät das Linklaters-Team Volkswagen bei einem seiner größten Projekte: dem geplanten Börsengang seiner Sportwagentochter Porsche. Auch zum IPO der Lastwagen-Tochter Traton hatte Linklaters beraten.

Seltener Seitenwechsel

Hausfeld ist eine US-Klägerkanzlei, die in Deutschland Schwerpunkte bei Kartellschadensersatz und Aktionärsklagen hat. Die Verbindung zu der Investorengruppe, die nun an VW herangetreten ist, kam ursprünglich über das Londoner Büro der Kanzlei zustande. Hausfeld zählt die Umweltorganisation Client Earth zu ihren Mandantinnen. Die deutsche Praxis beriet Client Earth unter anderem dazu, wie sich der Klimaschutz mit rechtlichen Mitteln vorantreiben lässt. Thematisch liegt das nahe bei dem Anliegen der VW-Aktionäre.

Auch gegenüber Mercedes-Benz ließ sich die Investorengruppe von Hausfeld-Partner von Bernuth beraten. Von Bernuth ist ein ehemaliger Gleiss-Partner, hat also über weite Strecken seines Berufslebens eher beklagte Unternehmen bei der Abwehr von Forderungen beraten. Seit 2018 ist er Partner bei Hausfeld.

Gegenüber BMW vertrat von Boetticher-Partner Block die Interessen der Investorengruppe. Hausfeld zählt BMW in Kartellschadensersatz-Streitigkeiten zu ihren Mandantinnen, deshalb wäre es für von Bernuth ein Konflikt gewesen, im Namen von Investoren deren Forderung nach mehr Transparenz konfrontativ geltend zu machen.

Wir haben den Beitrag am 13.4.22 um 10.10 Uhr um eine Stellungnahme von VW ergänzt.

Wir haben den Beitrag am 14.4.22 um 12.45 um weitere Berater ergänzt.

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