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Neven DuMont gegen ‚Spiegel‘ erfolgreich

Das Nachrichtenmagazin ‚Spiegel’ darf die Kölner Verlegerfamilie Neven DuMont nicht mehr als Profiteur so genannter ‚Arisierungen’ während der Nazizeit bezeichnen. Das Landgericht (LG) Köln untersagte dem Magazin die Wiederholung dieser Aussage sowie weiterer Aussagen aus einem Artikel „Klüngeln im Krieg“. Darin hielt der ‚Spiegel’ der Verlegerfamilie, die unter anderem den ‚Kölner Stadt-Anzeiger’ und den ‚Express’ herausgibt, beispielsweise vor, in der Zeit des Nationalsozalismus vom Kauf dreier Grundstücke aus jüdischem Besitz profitiert zu haben. „Schleuderpreis“ und „Schnäppchen“ waren die Worte, die das Magazin in dem Zusammenhang gebrauchte. Ferner entschied das LG, dass das Nachrichtenmagazin die Anschuldigungen widerrufen müsse.

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Die Parteien einigten sich schließlich, dass anstatt eines Widerrufs eine Korrektur in der Ausgabe vom 23. Oktober abgedruckt wurde. Aus gut informierten Kreisen war zu hören, dass der ‚Spiegel’ das Verfahren nicht weiter verfolgen werde.

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