Im aktuellen Verfahren hob der Dritte Senat die bereits erteilte Zulassung für den Wettbewerber Deutsche Touring auf. Die Deutsche Bahn hatte sich gegen die Genehmigung eines Linienbusverkehrs von Frankfurt am Main nach Dortmund (über Bonn, Köln, Duisburg, Essen und Bochum) gewandt. Das Gericht beanstandete dabei, dass das Regierungspräsidium Darmstadt es versäumt hatte, die Bahn ausreichend in das Zulassungsverfahren einzubinden.
Mehr als ein Wermutstropfen für die Bahn: Das Urteil hält zugleich fest, dass ein Linienfernverkehr mit Bussen, der deutlich günstiger als Bahnfahren ist, grundsätzlich genehmigt werden kann. Und so eröffnet das Urteil indirekt die Möglichkeit zur Genehmigung des Linienbusverkehrs mit dem Argument eines günstigeren Preises.
Dass es in Deutschland – anders als in anderen europäischen Ländern – kein flächendeckendes Fernbuslinien-Netz gibt, hat historische Gründe: Das noch aus den 1930-er Jahren stammende Personenbeförderungsgesetz schützt vor allem den Staatsmonopolisten Bahn vor eventueller Konkurrenz. Es sieht eine Genehmigung von Buslinien nur dann vor, wenn sie eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zum Zug darstellen.
Das Regierungspräsidium Darmstadt erkannte in dem deutlich günstigeren Angebotspreis der Buslinie einen solchen Vorteil. Die Bahn argumentierte dagegen, ihr Angebot auf der Strecke sei nicht nur bequemer sondern auch schneller und umweltfreundlicher.Mit dieser Argumentation konnte sie sich letztlich nicht durchsetzen.
Das Gericht erkannte lediglich an, dass die Genehmigungsstelle verplichtet gewesen sei, der Deutschen Bahn die Möglichkeit zu geben ihr Angebot entsprechend nachzubessern.
Vertreter Deutsche Bahn:
Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Olaf Otting, Associate: Dr. Udo H. Olgemöller
Vertreter Regierungspräsidium Darmstadt
Inhouse (Darmstadt): Christine von Knebel
Vertreter Deutsche Touring (Beigeladen):
Inhouse (Frankfurt): Petra Wich-Schielke
3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
Dieter Kley (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Gleiss Lutz ist regelmäßig aufseiten der Deutschen Bahn tätig. So erstellte die Kanzlei beispielsweise gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG das Gutachten zu den Vorfällen bezüglich des S-Bahn-Verkehrs in Berlin (mehr…).