BVerfG zweifelt aber an Rechtmäßigkeit von EFSF-Sondergremium
Das Bundesverfassungsgericht zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Sondergremiums des Deutschen Bundestags zum Euro-Rettungsschirm EFSF. Es berge Gefahren, wenn nur neun Abgeordnete wichtige Informationen zur Euro-Rettung erhielten und dann Entscheidungen treffen müssten, so das Gericht. Denn mit seiner Entscheidungsbefugnis rücke das Gremium in die Nähe der Exekutive.
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