Nörr unterstützt Bankgesellschaft gegen ehemalige Vorstände
Der Münchner Partner Dr. Stefan Tomicic von Nörr Stiefenhofer Lutz vertritt mit einem sechsköpfigen Team die Bankgesellschaft Berlin AG (BGB) und ihre Konzerntöchter in der Auseinandersetzung mit ehemaligen Vorständen, Aufsichtsräten und weiteren leitenden Mitarbeitern.Bereits am 3. Juli erreichte die Kanzlei dabei vor dem Landgericht Berlin einen wichtigen Erfolg für die BGB. Das Gericht bestätigte die außerordentliche Kündigung gegen einige ehemalige Vorstände. Erstmals wurde dabei die fehlende bzw. nicht ausreichende Einrichtung des in einer Aktiengesellschaft notwendigen Risikofrüherkennungs- und Risikomanagmentsystems als wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung eines Vorstandsvertrags anerkannt.
Darüber hinaus erstellt Tomicic mit seinem Team u.a. Dienstverträge und Pensionen. Die Anwälte prüfen, ob Schadensansprüche gegen die ehemaligen Verantwortlichen der BGB möglich sind sowie Rechtmäßigkeit und Widerrufbarkeit der Pensionsansprüche.
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