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Nomacorc setzt Weinkorken-Patent durch

Der österreichische Weinkorkenhersteller Anton Volpini de Maestri Verpackungs GmbH und das deutsche Vertriebsunternehmen Bramlage Kork GmbH verletzen das Patent und das Gebrauchsmuster auf Weinkorken aus Kunststoff. Das entschied das Landgericht Düsseldorf und gab damit der Patentverletzungsklage der zur US-amerikanischen Noël Group gehörenden Nomacorc LLC überwiegend statt. Die Richter sahen in dem Angebot und Vertrieb der Weinstopfen durch die Beklagten eine Verletzung des patentgeschützten Herstellungsverfahrens und des Gebrauchsmusters von Nomacorc gegeben. Den Antrag der Klägerin, die Herstellung der Weinstopfen in Deutschland zu untersagen, wies das Gericht jedoch ab. Beide Parteien haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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Vertreter Nomacorc

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