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Nordkurier-Verträge benachteiligen freie Journalisten

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Die Zeitung 'Nordkurier' beziehungsweise deren Servicegesellschaft Nordost-Mediahouse darf einen Teil ihrer neu gestalteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr benutzen. Das Landgericht Rostock erklärte einige dieser Bestimmungen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens für unwirksam, weil diese nicht mit dem Urheberrecht übereinstimmten und eine unangemessene Benachteiligung freier Journalisten darstellten.

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Verfügungskläger war der Deutsche Journalistenverband (DJV), der als Unternehmerverband der freien Journalisten fungierte. Die neuen AGBs sahen unter anderem vor, dass freie Journalisten dem Verlag sämtliche Nutzungsrechte an ihren Werken gegen eine Einmalvergütung pauschal abtreten, nur die gedruckten Zeilen bezahlt werden und die Freien alleine die Verantwortung übernehmen, wenn Dritte gegen ihre Artikel klagen.

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