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ODS verletzt Patente des MPEG2-Pools

Der Dassower DVD-Hersteller ODS Optical Disc Service GmbH verletzt Patente des MPEG2-Standards. Das haben im November 2006 und Mitte Januar 2007 die Richter der beiden auf Patentsachen spezialisierten Kammern am Düsseldorfer Landgericht in 14 von 15 parallelen Verfahren zwischen Mitgliedern des MPEG2-Patentpools und ODS entschieden. Seit über sechs Jahren schon beschäftigt eine wahre Prozessflut zwischen dem Lizenzpool MPEG LA und Unternehmen, die MPEG-fähige Hardware bzw. DVDs herstellen, aber keine Lizenznehmer sind, Gerichte weltweit. Nun fällten die Düsseldorfer Richter die ersten Urteile in dieser Patentprozessserie überhaupt. In 132 anderen Verfahren hatten sich die beklagten Unternehmen vor der mündlichen Verhandlung für die Lizenznahme entschieden.

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Im konkreten Fall hatten France Télécom, Fujitsu, GE Technology, Philips, Matsushita, Mitsubishi, Robert Bosch, Sony Corporation, Thomson, JVC – allesamt Mitglieder des MPEG2-Pools – sowie die Treuhänder der Columbia-Universität die ODS GmbH auf Patentverletzung verklagt. Parallel wurden zehn Nichtigkeitsklagen vor dem Bundespatentgericht geführt. Zudem strengte ODS eine Klage bei der EU-Kommission wegen missbräuchlicher Marktbeherrschung an. Als Konsequenz der Düsseldorfer Urteile schlossen beide Parteien inzwischen einen Vergleich und ODS unterzeichnete einen Standardlizenzvertrag.

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