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Im konkreten Fall hatten France Télécom, Fujitsu, GE Technology, Philips, Matsushita, Mitsubishi, Robert Bosch, Sony Corporation, Thomson, JVC – allesamt Mitglieder des MPEG2-Pools – sowie die Treuhänder der Columbia-Universität die ODS GmbH auf Patentverletzung verklagt. Parallel wurden zehn Nichtigkeitsklagen vor dem Bundespatentgericht geführt. Zudem strengte ODS eine Klage bei der EU-Kommission wegen missbräuchlicher Marktbeherrschung an. Als Konsequenz der Düsseldorfer Urteile schlossen beide Parteien inzwischen einen Vergleich und ODS unterzeichnete einen Standardlizenzvertrag.