Hintergrund der Auflösung ist ein Rechtsstreit im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens. Zwar wurde der Antrag auf Zusammenschluss zunächst vom Bundeskartellamt unter der Auflage genehmigt, dass die von der DB und Üstra im Großraum Hannover betriebenen Verkehrswege öffentlich ausgeschrieben werden.
Diese Regelung wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf im Jahr 2005 jedoch aufgehoben, so dass der Zusammenschluss ohne weitere Auflagen vollzogen werden konnte. Konkurrentin Veolia (damals noch Connex) legte Rechtsbeschwerde ein, woraufhin das Verfahren an den Bundesgerichtshof verwiesen wurde. Im Februar 2006 erklärte dieser den Zusammenschluss entgegen der OLG-Entscheidung für nicht genehmigungsfähig.
Mehr noch: Auch die Zulassung des Zusammenschlusses unter den Auflagen des Kartellamtes zweifelten die Richter an, denn das Jointventure verstärke die marktbeherrschenden Stellungen beider Zusammenschlusspartner auf den betroffenen Verkehrsmärkten. Die Entscheidung des OLG aus dem Jahr 2004 wurde daraufhin aufgehoben und das Verfahren an das OLG zurück verwiesen.
Mit der nun getroffenen Entscheidung der Unternehmen, das Jointventure aufzulösen, wird der Rechtsstreit vor dem OLG nicht weiter verfolgt. In einer offiziellen Erklärung begründet Intalliance ihre Auflösung auch mit der rechtlichen Unsicherheit aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Es sei demnach nicht auszuschließen, dass die Intalliance in ihrer Form kartellrechtliche Probleme aufwerfe und eventuell sogar untersagt werden könnte.
Vertreter Beschwerdeführer (Deutsche Bahn, Üstra, Intalliance, NordLB)
Freshfields Bruckhaus Deringer (Düsseldorf): Prof. Dr. Gerhard Wiedemann; Associate: Vera Barthel
Sellmann Blume Wiemann (Lüneburg): Dr. Klaus-Albrecht Sellmann (für Üstra)
Vertreter Bundeskartellamt
Inhouse (Bonn): Jörg Nothdurft
Vertreter Connex (Beigeladene)
Hogan & Hartson Raue (Berlin): Dr. Eckhard Bremer; Associate: Dr. Christoph Wünschmann (Kartellrecht)
Kartellsenat des BGH
Prof. Dr. Günter Hirsch (Präsident), Wolfgang Ball, Prof. Dr. Joachim Bornkamm, Prof. Dr. Peter Meier-Beck, Dr. Lutz Strohn
Auf Seiten der Kanzleien gab es in dem BGH-Verfahren keine Überraschungen: Freshfields-Partner Wiedemann beriet die Deutsche Bahn wie schon vor dem OLG Düsseldorf und auch das Hogan-Hartson-Team um Bremer war schon in dem ersten Verfahren für die Connex tätig (JUVE 03/05).