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Der Prospekt des bundesweit vertriebenen ‚Lloyd Fonds Schiffsportfolio II‘ hatte keine Fehler. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit eine Rechtsbeschwerde gegen einen Musterentscheid des Oberlandesgerichts Köln zurückgewiesen. Zugleich nutzte das Gericht die Gelegenheit, an diesem Verfahren gegen die Deutsche Bank einige grundsätzliche Fragen im Anlegerrecht zu klären – und ließ dabei auch die Entwicklung des Panamakanals nicht außer acht (Az. XI ZB 20/19).