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Der 2. Senat am OLG Düsseldorf unter dem Vorsitz von Dr. Thomas Kühnen sah dies heute anders. Nach eingehender Anhörung von Gutachtern und Experten in der mündlichen Verhandlung vom 8. Mai kam das Gericht zu dem Schluss, die Widerrufung des Eli Lilly-Patents durch das Bundespatentgericht war eine Fehlentscheidung. Das Gericht erkannte damit die Ansprüche der Patentinhaberin für die Restlaufzeit des Patents (bis 2011) an.