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Tchibo hatte dem Discounter vorgeworfen, Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo seit Ende 2023 phasenweise unter den Herstellungskosten verkauft zu haben – nach Angaben des Kaffeerösters mit Verlusten von zwei Euro pro Kilo und mehr. Der Hamburger Konzern sah darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und wollte Aldi Süd diese Praxis untersagen lassen. Die aggressive Preispolitik schade dem Wettbewerb und den Verbrauchern, argumentierte Tchibo. Der 6. Kartellsenat teilte diese Einschätzung nun jedoch ebenfalls nicht, ließ aber eine Revision zu. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.