Juve Plus Otto vs. Otto

Burger-Restaurant erzielt mit Bird & Bird Erfolg in Namensstreit

Die kleine Hamburger Restaurantkette Otto's Burger darf ihren Namen behalten. Der Versandhauskonzern Otto hatte gegen die Burger-Kette geklagt, weil sie durch die Benutzung des Namens 'Otto's Burger' die Rechte an ihrem Unternehmenskennzeichen ‚Otto‘ verletzt sah. Das Landgericht Hamburg entschied, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe und wies die Klage des Versandhändlers ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Richard Dissmann
Richard Dissmann

Das Hamburger Start-up Otto’s Burger betreibt unter dem Namen ‚Otto’s‘ vier Restaurants in Hamburg sowie einen Foodtruck und die Internetseiten ottosburger.de und ottosburger.com. Das verletze die Rechte des ungleich größeren Hamburger Otto-Konzerns nicht, so das LG Hamburg und wies die Klage ab. Die Geschäftsfelder seien zu unterschiedlich, außerdem handele es sich bei ‚Otto‘ um einen geläufigen Vor- und Nachnamen. Die Burger-Kette darf weiterhin ihr Geschäft unter ‚Otto’s Burger‘ betreiben. 

Die Klage richtete sich nicht nur gegen Otto’s Burger, sondern auch gegen alle Gesellschafter sowie die Betriebsgesellschaften der einzelnen Filialen. Neben möglichem Schadensersatz klagte Otto unter anderem auf die Einwilligung in die Löschung des Firmennamens Otto’s und forderte, das Kennzeichen nicht für den Betrieb der Restaurants zu verwenden. Otto kann noch in Berufung gehen. Der Streitwert liegt bei 750.000 Euro.

In anderen ähnlichen Marken- und Namensstreitigkeiten erzielte Otto teilweise außergerichtliche Einigungen. In Kiel hatte eine Bäckerei im vergangenen Jahr ihren Namen ‚Ottos Enkel‘ in ‚Günthers Enkel‘ geändert. Vor dem Bundesgerichtshof war das Versandhaus 2013 gegen einen Kappenhersteller erfolgreich gegen die Verwendung der Marke ‚Otto Caps‘ vorgegangen. Einen aktuellen Streit gibt es mit dem Schweizer Discountunternehmen Otto’s, das sich gegen den Onlineeintritt der deutschen Otto-Gruppe in den Schweizer Markt wehrt.

Vertreter Otto Group
Lorenz Seidler Gossel (München): Dr. Paul Schäuble (Markenrecht)
Inhouse (Hamburg): Nicola Franzky (IP) – aus dem Markt bekannt

Vertreter Otto’s Burger, Otto’s No. 2, Otto’s No. 4
Bird & Bird (München): Dr. Richard Dissmann; Associate: Laura Jones (beide Markenrecht)

Landgericht Hamburg, 6. Kammer für Handelssachen
Dr. Jürgen Kagelmacher (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Der Streit schwelt bereits seit 2015. Zu Beginn setzte das Burger-Start-up nach JUVE-Informationen auf den Hamburger Anwalt Jascha Alleyne, 2016 übernahm Bird & Bird das Mandat und wurde damit erstmals für Otto’s Burger tätig. Neben Otto’s vertritt Bird & Bird auch die Beteiligungsgesellschaften sowie einen weiteren Gesellschafter der Restaurantkette. Zwei weitere Gesellschafter, gegen die Otto in dem Streit auch vorgeht, werden von dem Hamburger Anwalt Oliver Gietemann und der Kanzlei Hermreck vertreten.

Die Beziehung zwischen Lorenz Seidler und Otto ist eingespielt. Die Münchner Kanzlei berät Otto schon seit vielen Jahren sehr umfangreich in IP-Fragen. Anfang des Jahres vertrat der erfahrene Partner Schäuble Otto auch in einem Streit um die Nutzung des Öko-Test-Siegels bis vor den Bundesgerichtshof.

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