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Das Bundespatentgericht (BPatG ) erklärte den deutschen Teil eines Europäischen Patents von Huawei auf einen USB-Verbinder für nichtig. Geklagt hatte ZTE, nachdem es von seinem chinesischen Konkurrenten in Frankreich wegen Verletzung des gleichen Patents vor Gericht gezerrt worden war. Eine Verletzungsklage zwischen den beiden Unternehmen ist in Deutschland zu dieser Technologie allerdings nicht anhängig. Huawei kann gegen die Entscheidung Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen.