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Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied: Die Anteile des früheren Mehrheitseigentümers Andreas Heeschen sind noch nicht an neue Eigentümer transferiert. Jedoch wurde er verurteilt, knapp 14 Millionen Heckler & Koch-Aktien an die Beteiligungsholding CDE zu übertragen, an die er Aktien verpfändet hatte. Diese hatte jedoch mehr gefordert.