Juve Plus Pensionskürzungen

Arbeitnehmerkanzleien erringen Sieg gegen BayernLB vor BAG

Autor/en
  • Catrin Behlau

Ein Arbeitgeber darf Versorgungszusagen nicht einfach ändern, wenn diese vorher vorbehaltlos über Jahre hinweg angeboten worden waren. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und neun Mitarbeitern der BayernLB recht gegeben, die gegen die Umstellung ihrer Versorgungszusage geklagt hatten.

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Martin Diller
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