Der Berliner Briefdienstleister PIN AG darf künftig seine Dienstleistungen unter der Bezeichnung 'Die blaue Post' erbringen und damit werben. Dies hat das Landgericht Köln am 1. Juni entschieden und damit eine Klage der Deutsche Post AG abgewiesen. Die Kölner Richter kamen zu dem Schluss, dass zwischen der PIN-Wortmarke 'Die blaue Post' und den Marken der Deutschen Post "Post", "Die gelbe Post" und "Die rote Post" keine Verwechslungsgefahr bestehe. Die Deutsche Post kündigte Berufung gegen die Entscheidung an. Vertreter Deutsche Post
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