Zuvor hatte Insolvenzverwalter Udo Gröner die Masseunzulänglichkeit angezeigt, die sogenannte Insolvenz in der Insolvenz.
In den vergangenen Wochen war es JUVE-Recherchen zufolge zwischen Gröner und Scholz zu einem Streit darüber gekommen, ob die Arbeit des gemeinsamen Vertreters vorrangig aus der Masseforderung oder aus der dahinter stehenden Insolvenzforderung abgegolten wird. Im neuen Schuldverschreibungsgesetz ist diese Frage nicht eindeutig geregelt. In vergleichbaren Fällen haben sich Parteien bislang meist gütlich geeinigt. Eine generelle gerichtliche Klärung dürfte Marktbeobachtern zufolge künftig notwendig werden. Im Fall von Praktiker ist dies aber angesichts der Masseunzulänglichkeit nicht mehr von Bedeutung.
Auch die Mitarbeiter in der Praktiker-Zentrale könnten von der Masseunzulänglichkeit betroffen sein. Die Beschäftigten in den Filialen sind dagegen bei Tochtergesellschaften von Praktiker angestellt. Die Gläubiger der Praktiker-Muttergesellschaft hatten nach der Insolvenz im Sommer (mehr…) vor allem auf einen lukrativen Verkauf der Baumarkt-Tochter Max Bahr gesetzt. Diese musste dann aber selbst Insolvenz anmelden (mehr…).
Heute trifft sich der Gläubigerausschuss von Max Bahr, um über den Verkaufsprozess zu beraten. Zwar hatten sich mit der saarländischen Supermarkt- und Baumarktkette Globus und einem Konsortium um die Baumarktkette Hellweg und den Ex-Max Bahr-Chef Dirk Möhrle zwei Bieter gefunden. Sie haben aber Medienberichten zufolge große Probleme, die Forderungen der Insolvenzverwalter zu erfüllen. Diese wollten bis Ende Oktober einen Käufer für rund 120 Max Bahr-Märkte gefunden haben. Andernfalls müssten auch sie abgewickelt werden. (René Bender)