Das Vorlageverfahren bezieht sich auf das sogenannte Liftkartell, bei dem allein in Österreich gegen fünf Unternehmen ein Bußgeld von 75 Millionen Euro verhängt worden war. Die ÖBB Infrastruktur, eine Tochtergesellschaft der österreichischen Bundesbahnen, hatte daraufhin bei den Kartellanten überhöhte Kosten für die von ihr erworbenen Lifte und Fahrtreppen geltend gemacht, obwohl sie diese von sogenannten Kartellaußenseitern erworben hatte. Das Argument: Der Marktwert von Aufzügen sei schließlich vom damaligen Kartell beeinflusst gewesen. Solche Kartellauswirkungen sind als Preisschirmeffekte oder Umbrella Pricing bekannt.
Die Industriegruppen Otis, Kone, Schindler und ThyssenKrupp haben bereits von der EU und Österreich Bußgelder aufgebrummt bekommen, Hintergrund waren Preisabsprachen beim Einbau und der Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen in Belgien, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden.
Unabhängig von dem weiteren Fortgang des Verfahrens am Obersten Gerichtshof in Wien fürchten nun Marktbeobachter eine regelrechte Klagewelle mit noch nicht einschätzbaren Schadensersatzforderungen. Allein vom Liftkartell sind unzählige Kommunen, Krankenhäuser und Unternehmen europaweit indirekt betroffen. Ob die Ansprüche schon verjährt sind und wie sie zu beziffern sind, gilt es im Einzelfall abzuwägen. Darüber hinaus dürfte das Urteil auch Auswirkungen auf Kartellkomplexe anderer Branchen haben.
Vertreter ÖBB
Lansky Ganzger + Partner (Wien): Dr. Dr. Alexander Egger (Kartellrecht)
Vertreter Kone
Schönherr (Wien): Hanno Wollmann (Kartellrecht)
Vertreter Otis
Preslmayer (Wien): Dieter Hauck, Dr. Esther Sowka-Hold (beide Kartellrecht)
Vertreter Schindler
Baker & McKenzie (Wien): Andreas Traugott (Kartellrecht), Stefan Riegler (Litigation)
Vertreter ThyssenKrupp
Freshfields Bruckhaus Deringer (Wien): Axel Reidlinger (Kartellrecht), Thomas Kustor (Litigation) , Associate: Dr. Erika Rittenauer (Kartellrecht)
Vertreter EU-Kommission
Inhouse (Luxemburg): Dr. Gero Meeßen (Juristischer Dienst), Pieter van Nuffel
Vertreter österreichische Regierung (für Stellungnahme)
Inhouse (Bundeskanzleramt; Wien): Dr. Christine Pesendorfer (Verfassungs-/Europarecht und internationalen Wirtschaftsrecht)
Generalanwältin
Prof. Dr. Juliane Kokott
Europäischer Gerichtshof Luxemburg, Fünfte Kammer
Thomas von Danwitz (Präsident), Endre Juhász, Allan Rosas, Daniel Sváby, Christopher Vajda
Hintergrund: Die ÖBB vertraut seit Jahren auf Lansky Ganzger. Im Vorabentscheidungsverfahren hat der Kartellrechtler Egger die Federführung inne. Namenspartner Dr. Gerald Ganzger betreut die Verfahren vor den nationalen Zivilgerichten. Auch die Kartellanten setzten in dem Vorlageverfahren auf ihre vertrauten Kartellrechtsberater, die zum Teil mit Litigation-Partnern zusammenarbeiteten.
Der Rheinländer von Danwitz ist seit 2006 Richter am EuGH, die 5.Kammer leitet er seit letztem Jahr. Die Europäische Kommission vertraute auf van Nuffel, einen langjährigen Rechtsberater von EU-Kommissar José Manuel Durão Barosso, sowie auf den Kartellrechtsexperten Meeßen. Meeßen hatte sich schon als Referent der Grundsatzabteilung des deutschen Bundeskartellamts mit der Frage nach Schadenersatzanspruch durch ein sich entwickelndes EU-Kartelldeliktsrecht befasst.