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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Informationspflicht bei Preisvergleichsportalen gestärkt und erweitert. Zukünftig müssen Vergleichsportale darauf hinweisen, wenn sie nur Anbieter auflisten, von denen sie eine Provision erhalten. Die Entscheidung hat der Bundesverband Deutscher Bestatter mit einer Klage gegen das Preisvergleichsportal Bestattungsvergleich.de erstritten (I ZR 55/16).