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Lycatel mit Osborne Clarke und Bungartz Tersteegen vor BGH erfolgreich

Autor/en
  • Catrin Behlau

Ein Patent für ein Verfahren zur Durchführung von Telefongesprächen mit Prepaid-Karten ist nichtig. Dies hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) überraschend in der Nichtigkeitsbeschwerde festgestellt. Damit hat der Patentstreit um diese Technologie eine neue Wendung genommen.

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Michael Trimborn
Michael Trimborn

Bei dem streitigen europäischen Patent handelt es sich um ein Verfahren zur Durchführung von Telefongesprächen mit Prepaid-Karten der Firma Prepaid Cards BVBA. 2006 hatte Prepaid Cards Lycatel auf Verletzung des Patents verklagt. Sowohl das Landgericht, als auch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatten entschieden, dass Lycatel das Patent verletzt (mehr…). Auch das Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) war in weiten Teilen zugunsten von Prepaid Cards ausgegangen. Zudem hatte der BGH bereits im Jahr 2006 in einem anderen Verfahren eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Patent abgewiesen.

Neben der Feststellung der Nichtigkeit hob der BGH in dieser Entscheidung den Streitwert von zuvor 500.000 Euro auf 10 Millionen Euro an. Hintergrund ist, dass Prepaid Cards aufgrund der erfolgreichen Klage vor dem OLG bereits eine Schadenshöheklage über acht Millionen Euro eingereicht hat. Weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung des BGH gibt es nicht.

Nach JUVE-Informationen hat Prepaid Cards mittlerweile auf Basis dieses BGH-Urteils seine Verletzungsklage vollumfänglich zurückgenommen. Die Zustimmung der beklagten Parteien zur Klagerücknahme gilt als wahrscheinlich. Das OLG Düsseldorf hatte die Revision zum BGH wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung seinerzeit zugelassen, das Verfahren war ebenfalls am X. Zivilsenat des BGH anhängig. Unter anderem ging es um die Frage, ob Lycatel das Patent in Deutschland verletzt, obwohl wichtige Produktionsschritte im Ausland stattfinden. Das OLG hatte diese Frage in seinem Urteil, soweit bekannt erstmals, bejaht.

Vertreter Lycatel
Osborne Clarke (Köln): Prof. Dr. Michael Trimborn (Rechtsanwalt)
Bungartz Tersteegen (Köln): Felix Tersteegen (Patentanwalt)

Vertreter Mox Telecom (Streithelfer)
Köllner & Partner (Frankfurt): Dr. Malte Köllner (Patentanwalt) – aus dem Markt bekannt
Beyerlein
(Mannheim): Thorsten Beyerlein (Rechtsanwalt) – aus dem Markt bekannt

Vertreter Prepaid Cards BVBA
Bardehle Pagenberg (München): Johannes Heselberger (Rechts- und Patentanwalt), Dr. Tilmann Müller-Stoy (Rechtsanwalt); Associates: Dr. Niels Malkomes (Patentanwalt), Jörg Wahl (Rechtsanwalt)

BGH Karlsruhe, X. Zivilsenat
Prof. Dr. Peter Meier-Beck (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Sowohl Osborne Clarke als auch Bardehle waren für ihre Mandanten auch im Verletzungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf tätig. Osborne Clarke-Partner Trimborn und Patentanwalt Tersteegen arbeiten regelmäßig in Prozessen zusammen.

Prepaid Cards ist Unterlizenznehmerin der Lizenznehmerin IDT Corporation. Das streitige Patent war 1996 erteilt worden. Patentinhaber ist der Israeli Shmuel Former.

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