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Redeker auch vor OLG für ehemaligen HSH-Chefjustiziar erfolgreich

Das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' muss eine Richtigstellung zu einem Artikel über die Rolle des ehemaligen HSH Nordbank-Chefjustitiars Dr. Wolfgang Gößmann im sogenannten Abhörskandal der Bank veröffentlichen. Das entschied in der vergangenen Woche das Hanseatische Oberlandesgericht und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts von 2012.

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Gernot Lehr
Gernot Lehr

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