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Hintergrund ist, dass Infineon bereits 2004 eine Firma gegründet hatte, in die eines Tages der sogenannte Dram-Bereich eingebracht werden sollte. Das Eigenkapital belief sich auf 50.000 Euro. Allerdings hat es im Anschluss länger gedauert als geplant, die Gesellschaft tatsächlich abzuspalten – erst 2006 ging der Bereich unter dem Namen Qimonda an den Start. Nun hätte Infineon vom Gericht erneut prüfen lassen müssen, ob die 50.000 Euro tatsächlich noch vorhanden sind, argumentiert Jaffé. Dies habe der Konzern aber versäumt. Dadurch sei das tatsächliche Gesellschaftsvermögen von Qimonda niedriger als das Grundkapital ausgefallen. Sollte sich Jaffé durchsetzen, müsste Infineon am Ende des Insolvenzverfahrens für die Differenz zwischen Masseerlös und Gläubigerforderungen geradestehen.