Juve Plus Kein Geld aus Insolvenz

Quinn und Winter Thürk können Wirecard-Aktionären nicht helfen

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Wirecard-Aktionäre bei der Verteilung der Insolvenzmasse nachrangig behandelt werden müssen. Geklagt hatte Union Investment gegen den Wirecard-Insolvenzverwalter, um klären zu lassen, ob Aktionäre von insolventen Aktiengesellschaften zum Gläubigerkreis gehören können.

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Laut dem Urteil können Aktionäre einer insolventen Aktiengesellschaft ihre kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüche nicht als einfache Insolvenzforderungen geltend machen. Die Richter stellten fest, dass solche Ansprüche hinter den Forderungen gewöhnlicher Insolvenzgläubiger zurücktreten müssen (Az. IX ZR 127/24).

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