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Rechtsschutzbedürfnis festgestellt

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Ein Unternehmen hat auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Freigabeverfahren, wenn ein Zustimmungsbeschluss bereits ins Handelsregister eingetragen ist. Das hat das OLG Celle entschieden. Zugrunde liegt der Entscheidung eine Feststellungsklage der Linos AG. Die Hauptversammlung hatte 2007 dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Hauptaktionärin zugestimmt.

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Der Vertrag und der Zustimmungsbeschluss wurden im März 2007 ins Handelsregister eingetragen – vor Ablauf der Frist für die Erhebung von Anfechtungsklagen. Gegen den Beschluss hatten 16 Linos-Aktionäre Anfechtungsklage erhoben. Die Gesellschaft ihrerseits erhob daraufhin eine eigene Klage auf Feststellung, dass die Anfechtungsklagen und mögliche Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.

Das LG Hannover wies den Freigabeantrag zunächst zurück. Die Begründung: Linos fehle ein Rechtsschutzbedürfnis, da sie den Ablauf der Klagefrist nicht abgewartet habe. Das OLG hob die Entscheidung auf, stellte das Rechtsschutzbedürfnis fest und verwies die Sache an das LG zurück. Es begründete seinen Beschluss mit dem Wortlaut und der Begründung des Gesetzes bei seinem Erlass.

Das OLG ließ die Rechtsbeschwerde zu, die Antragsgegner erhoben Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof. Eine Entscheidung des BGH steht noch aus. Über die Anfechtungsklagen hingegen wird voraussichtlich Ende Februar entschieden werden.

Vertreter Linos

Linklaters (Frankfurt) : Dr. Annette Bödeker (Corporate/M&A), Dr. Michael Weigel (Prozessführung); Associate: Dr. Katharina Sophie Stürz

Vertreter Aktionäre, u.a.

Dr. Staubach & Partner (Berlin) : Ole-Hagen Zachriat – aus dem Markt bekannt

Verhoeven & Partner (Geldern) : Klaus Verhoeven – aus dem Markt bekannt

@Patrick Kirner (Berlin) – aus dem Markt bekannt

Annette Lewinski-Klüsener (Dortmund) – aus dem Markt bekannt

Hesselmann Lewinski (Dortmund) : Siegfried Lewinski

OLG Celle, 9. Zivilsenat

Dr. Peter Schmid (Vorsitzender Richter)

Linklaters berät Linos bereits seit einigen Jahren, vor allem im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht und begleitet so regelmäßig die Hauptversammlungen.

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