Umwelt- und Planungsrecht

Redeker und GSK Stockmann verteidigen Planungsbeschluss für A14-Teilstück

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Nordverlängerung der Autobahn 14 abgewiesen. Dabei ging es um den letzten strittigen Abschnitt in Sachsen-Anhalt zwischen Osterburg und Seehausen. Der Landesverband der Naturfreunde Deutschland hatte Planungsfehler und die Nichtberücksichtigung des Klimaschutzgesetzes moniert (Az. BVerwG 9 A 7.21).

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Die Naturschützer hatten beklagt, dass die Verkehrsprognosen viel zu hoch seien und es gar keinen Bedarf für die Autobahn gebe. Dem folgte der 9. Senat nicht. Der Verkehrsbedarf ergebe sich aus der schlechten Erschließung der Region, so die Bundesrichter. Zudem solle mit der A14-Nordverlängerung die größte noch bestehende Lücke im deutschen Autobahnnetz geschlossen werden.

Klimaschutzgesetz muss berücksichtigt werden

Frank Fellenberg

Fehler beim Wasser- und Naturschutzrecht konnten die Bundesrichter in den Planungen nicht erkennen. Dass die Planer zunächst das Klimaschutzgesetz nicht berücksichtigt hätten, sei allerdings ein Problem gewesen. Jedoch seien die Planungen später ergänzt worden – was zulässig gewesen sei.

Die A14-Nordverlängerung hat in Sachsen-Anhalt eine Länge von 97 Kilometern. Vier Teilstücke werden derzeit entweder gebaut oder die Vorbereitungen dazu laufen. Auf knapp 14 Kilometern zwischen Wolmirstedt und Dolle ist die Autobahn schon befahrbar. Insgesamt ist der A14-Lückenschluss zwischen den Autobahnkreuzen Magdeburg und Schwerin 155 Kilometer lang. Die Kosten für das Gesamtprojekt werden auf 1,7 Milliarden Euro veranschlagt. Als Fertigstellungstermin wird 2027 angepeilt.

Vertreter Naturfreunde Sachsen-Anhalt                                             
Karsten Sommer (Berlin; Umwelt- und Planungsrecht)

Vertreter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt                      
Redeker Sellner Dahs (Berlin): Dr. Frank Fellenberg, Kathrin Dingemann (beide Umwelt- und Planungsrecht)

Andreas Geiger

Vertreter Autobahngesellschaft                                       
GSK Stockmann (München): Dr. Andreas Geiger (Umwelt- und Planungsrecht)

Bundesverwaltungsgericht, 9. Senat                                                
Prof. Dr. Ulrike Bick (Vorsitzende Richterin)

Hintergrund: Sommer ist regelmäßig für Verbände tätig. Er gehört zu einer rund zehnköpfigen Gruppe von Anwälten, die regelmäßig Infrastrukturprojekte in Deutschland beklagen. Nach JUVE-Informationen vertritt er auch die Klägerin im Streit um den Planfeststellungsbeschluss der A20 in Niedersachsen. Das Verfahren ist ebenfalls beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

Auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt steht hier Redeker Sellner Dahs-Partner Fellenberg gemeinsam mit der zu Jahresbeginn zur Partnerin ernannten Dingemann. Beide vertreten immer wieder Bundesländer, Bundesministerien und Bundesämter wie das Bundesamt für Naturschutz. Letzteres etwa im Streit mit dem Nabu um den Offshore-Windpark Butendiek.

Autobahngesellschaft muss beigeladen werden

Seit 2021 werden die Bundesautobahnen von der neu gegründeten Autobahngesellschaft verwaltet. Bei Verfahren um Planfeststellungsbeschlüsse muss sie nach langer Diskussion beim Bundesverwaltungsgericht formell beigeladen werden. Das war früher,  als noch die Deges die Fernstraßen verwaltete, anders.

Nach JUVE-Informationen ließ sich die Autobahngesellschaft hier von GSK Stockmann-Partner Geiger vertreten. Marktbekannt ist aber auch, dass ein Redeker-Team die Autobahngesellschaft zur Gründung beriet.

Copyright Teaserbild: Peter Gercke/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

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