Dieser stellte darauf Rechtsgrundsätze zur Markenfähigkeit von Formmarken auf. In Deutschland hatte Philips, die schon lange Rotationsrasierer mit drei Scherköpfen vertrieb und entsprechende Markeneintragungen besaß, 2002 beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Vermarktung der Remington-Rasierer erwirkt.
Auch das Oberlandesgericht Köln gab Philips in der Folge Recht. Im Gegenzug hatte der Remington-Hersteller Spectrum Brands Löschungsverfahren gegen die Klagemarken von Philips eingeleitet. Der BGH verwies schließlich im November 2005 verschiedene Löschungsklagen an das Bundespatentgericht zurück, das wiederum Ende Februar 2007 die Löschung der relevanten Philips-Marken anordnete.
Merkmale dreidimensionaler Marken, die rein technisch bedingt sind und deshalb am Markenschutz nicht teilhaben, begründen demnach keine Verwechslungsgefahr. Nach diesem BGH-Entschluss sah das Landgericht Köln nun keinen Grund mehr, den Vertrieb der Remington-Produkte zu verbieten.
Philips hat bereits Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Auch die vier Löschungsverfahren liegen nun wieder beim BGH. Das Hauptsacheverfahren ist noch anhängig, derzeit aber ausgesetzt.
Vertreter Spectrum Brands
Allen & Overy (Hamburg): Dr. Michael Goldmann (Marken- und Wettbewerbsrecht)
Inhouse (Varta Consumer Batteries): Anja Krüger
Vertreter Philips
Lovells (Hamburg): Andreas Bothe, Yvonne Draheim (beide Marken- und Wettbewerbsrecht)
Bundespatentgericht, 28. Senat
Wolfgang Stoppel (Vorsitzender Richter)
Landgericht Köln, 33. Zivilkammer
Dr. Heinrich Georg Schwitanski (Vorsitzender Richter)
Lovells-Partner Bothe betreut Philips in diesem Verfahren schon seit Beginn. Allen & Overy hat das Mandat von Spectrum Brands (einschließlich ihrer deutschen Konzerngesellschaft Varta Consumer Batteries) erst im Frühjahr 2006 übernommen. In den Jahren zuvor war der Rasiererhersteller von den Markenrechtlern Dr. Jochen Pagenberg und Claus Eckhartt von Bardehle Pagenberg Dost Altenburg Geissler vertreten worden (JUVE 07/03).