Krause war vorgeworfen worden, einen Kredit in Höhe von 5,6 Millionen Euro veruntreut zu haben. Das Geld von der Bayerischen Landesbank, das als Startkapital für Krauses Baugesellschaft dienen sollte, hatte Krause in gewagten „Dollar-Yen“-Spekulationen verloren.
Das Landgericht sah hierin eine Untreue. Doch, so der BGH-Senat, die Untreuevorwürfe waren bereits verjährt. Das Verfahren wurde insoweit eingestellt. Im übrigen hob das Gericht das Urteil auf und verwies zurück.
Bei der versuchten Steuerhinterziehung waren Krauses Anwälte mit einer Verfahrensrüge erfolgreich, beim Betrug fehlte eine ausreichende Darlegung des Schadens.
Presseberichten zufolge wird allerdings von der Rostocker Staatsanwaltschaft weiterhin gegen Krause wegen Meineids ermittelt. Vor dem Untersuchungsausschuss wegen des Verkaufs der DDR-Tankstellen an den Elf-Konzern hatte er bestritten, Geschäftsbeziehungen zum Lobbyisten Dieter Holzer zu unterhalten. Die Ermittlungsbehörden glauben allerdings, Anhaltspunkte dafür zu haben, dass das nicht stimmte.
Vertreter Krause
BECKER SCHIRACH CONEN (Berlin): Stefan Conen, Nikolas Becker
5. Strafsenat des BGH (Leipzig):
Monika Harms (Vors. Richterin), Joachim Jäger, Dr. Rolf Raum
Becker Schirach Conen vertritt Krause auch in dem noch laufenden Ermittlungsverfahren, war für diesen Fall aber erst in der Revisionsinstanz ins Mandat gekommen.