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Bird & Bird und Lederer Keller erringen Teilerfolg für Ratiopharm-Generikum

Im Patentstreit um Marktanteile bei Beruhigungsmitteln mit dem Wirkstoff Dexmedetomidin hat Orion Pharma eine Schlappe hinnehmen müssen. Der finnische Pharmahersteller scheiterte mit seinem Anliegen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, den Vertrieb des Generikums von Ratiopharm per Einstweiliger Verfügung zu untersagen. Das Gericht lehnte Anfang März einen entsprechenden Berufungsantrag von Orion ab. Schon das Landgericht Düsseldorf sah in erster Instanz keinen Grund, Ratiopharm den Vertrieb seines Medikaments zu untersagen.

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Im Patentstreit um Beruhigungsmittel mit dem Wirkstoff Dexmedetomidin hat Orion Pharma eine Schlappe hinnehmen müssen. Der finnische Pharmahersteller scheiterte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf damit, Ratiopharm den Vertrieb des Generikums per Einstweiliger Verfügung zu untersagen (Az. I 2U 30/17). Damit bestätigte das Gericht das Urteil der Vorinstanz (4b O 50/17). Jetzt hoffen die Finnen darauf, dass ihre Parallelstrategie Früchte trägt.

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