Die Billig-Airline Ryanair darf auf ihrer Homepage nicht mehr mit dem Zusatz "Düsseldorf" im Zusammenhang mit dem Flughafen Weeze/Niederrhein werben. Damit hat das Oberlandesgericht Köln im Verfahren um die Bezeichnung des Flughafens zugunsten der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs entschieden. Nach Ansicht der Richter lässt die Bezeichnung den Konsumenten erwarten, dass sich der Flughafen in der Nähe Düsseldorfs befindet, und nicht wie tatsächlich 70 bis 80 Kilometer von der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt entfernt. Damit gehöre der Flughafen nicht zum Einzugsgebiet Düsseldorfs. Dennoch darf der Flughafen nach einer Entscheidung der International Air Transport Association (IATA) ebenso wie die Flughäfen Düsseldorf International und Mönchengladbach den Flughafen-Code DUS verwenden. Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main
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