Juve Plus Schadensersatz für Kirch

Ex-Medienunternehmer erringt mit Bub Gauweiler Teilerfolg vor BGH

Die Deutsche Bank und ihr ehemaliger Vorstandsvorsitzender Dr. Rolf Breuer sind Leo Kirch grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet. Das entschied der Bundesgerichtshof am vergangenen Dienstag. Im Ergebnis hat die Bank dennoch den Prozess zu zwei Dritteln gewonnen.

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Ex-Vorstand Breuer hatte sich im Jahr 2002 in einem Interview kritisch über die Finanzlage der Kirch-Gruppe geäußert. Damit habe die Bank vertragliche Loyalitätspflichten verletzt, so der BGH nun. Breuer selbst haftet hingegen aus unerlaubter Handlung.

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