Die Beteiligungsvehikel des deutschen Asset-Managers KGAL hatten Anfang dieses Jahres die Sammelklage beim Schiedsgericht der Weltbank eingereicht. Bei den Firmen handelt es sich um die geschlossenen Infrastrukturfonds ESPF Beteiligungs GmbH und InfraClass Energie 5 mit Sitz in Grünwald, sowie die in Wien ansässige ESPF Nr. 2 Austria Beteiligungsgesellschaft (Case No. ARB/16/5). Hinter ihnen stehen Privatleute und Investoren, die einst an die günstigen Rahmenbedingungen in Italiens Energiesektor gewisse Gewinnerwartung geknüpft hatten. Gegen Italien sind aktuell fünf Schiedsverfahren auf Basis der Internationalen Energiecharta bei der Schiedseinrichtung in Washington anhängig.
Der Streit um die Einspeisevergütungen in der Photovoltaik-Förderung Italiens schwelt seit Jahren: Um den Staatshaushalt zu sanieren, hatte das klamme Italien 2011 die Förderungsbedingungen von Solarstromanlagen mit einer Leistung von mehr als 200 Kilowatt über das ‚Conto Energia‘ rückwirkend verändert. In einem zweiten Schritt erhob die dortige Regierung 2013 jährliche Abgaben, die sich nach der Größe der Generatoren richten und pro installiertes Kilowatt abgerechnet werden. In einer dritten Änderungsmaßnahme strich sie den Anlagenbetreibern die Möglichkeit, den Strom mit Mehrwertsteuer an die zuständigen Behörde Gestore dei Servici Energetici (GSE) zu verkaufen. Damit verhagelte sie so manche Kalkulation. Gerade neue Bauvorhaben gerieten unter Druck.
Außerdem bemühte sich die Regierung um die Senkung von laufenden Kosten. Im Zuge dessen hat Italien im letzten Jahr mehrere Mitgliedschaften in internationalen Organisationen und Abkommen gekündigt, auch jene zur Internationalen Energiecharta (ECT). Damit sollen Investitionsschutzklagen gegen den Mittelmeerstaat auf Basis dieses Abkommens, das den Transit sowie ausländische Direktinvestitionen im Energiesektor regelt, verhindert werden. Jedoch schützt die sogenannte ‚Sunset Clause‘ Eigner und Betreiber noch weitere zwanzig Jahre über die Vertragslaufzeit hinaus (Art. 47 Abs 3).
Schiedsrechtler verweisen zudem darauf, dass die Europäische Union als Ganzes der Internationalen Energiecharta (ECT) beigetreten ist. Damit sind alle EU-Mitgliedstaaten zur Einhaltung gewisser Schutzstandards verpflichtet. Im übrigen hat Italien bilaterale Abkommen, auf deren Basis Investitionsschutzklagen möglich sind.
Vertreter ESPF & Co
King & Spalding: Jan Schäfer (Counsel of Record; Frankfurt), Ken Fleuriet, Amy Frey (beide Paris), Reggie Smith, Kevin Mohr (beide Houston)
Orrick Herrington & Sutcliffe (Mailand): Carlo Montella (Federführung); Associates: Andrea Gentili, Daria Buonfiglio, Pina Lombardi, Claudio Romano
Vertreter Italien
Avvocatura Generale dello Stato (Rom): Gabriella Palmieri; Paolo Grasso, Sergio Fiorentino – aus dem Markt bekannt
ISCID-Schiedsgericht
Henri Àlvarez (Präsident; Kanada), Michel Pryles (parteibenannter Schiedsrichter Kläger; Australien). Laurence Boisson de Chazournes (parteibenannte Schiedsrichterin; Frankreich/Schweiz)
Hintergrund: Die deutschsprachigen Kläger werden zentral von Jan Schäfer aus dem Frankfurter Büro von King & Spalding betreut, der hier als Parteivertreter fungiert. So wie bei den ähnlich gelagerten Klagen gegen Spanien, welche die Kanzlei betreut, kommt auch für die Klagen gegen Italien das standortübergreifende Energiecharta-Team zum Einsatz.
Ergänzt haben sich die Schiedsrechtler mit einem Orrick-Team aus Italien, das die Regulierungsfragen und Novellen im dortigen Energiesektor bereits kennt. Der Mailänder Carlo Montella leitet zusammen mit dem Briten Matthew Williams auch die europäische Energie-Praxis der US-Kanzlei.
Der Regierung Italiens vertraut auf Gabriella Palmieri, die im April zur Vize-Generanwältin ernannt wurde und vergleichbar einem Attorney-General in Großbritannien den Staat vertritt.
Die Kläger haben den Australier Michel Pryles in das Schiedsgericht entsandt, der als Gründungspräsident die Schiedsstelle SIAC in Singapur mit aufgebaut hat. Die in Genf tätige Professorin Laurence Boisson de Chazournes wurde beispielsweise auch von Spanien in das von E.On eingeleitete Schiedsverfahren bestellt. Vorsitzender des Tribunals ist Henri Alvarez aus Vancouver, Mitglied der Dispute-Resolution-Praxis der kanadischen Großkanzlei Fasken Martineau DuMoulin.