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Telefon- und Internetanbieter sind nun doch nicht ab Juli zur Vorratsspeicherung von Daten verpflichtet. Die Bundesnetzagentur reagiert damit auf eine Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zugunsten des Internetproviders SpaceNet (Az. 13 B 238/17) und will nun abwarten, wie das Verwaltungsgericht Köln im Hauptverfahren entscheidet. Die Telekom prüft in der Zwischenzeit, ob sie eine ebenfalls am Verwaltungsgericht Köln anhängige Klage gegen die Speicherpflicht aufrecht erhält.