Auflagen an die Zigarettenhersteller, die sich aus den Zielen der Richtlinie ergeben – Gesundheitsschutz und die Angleichung nationaler Tabak-Regelungen – seien rechtens. Der EuGH verwies bei seinen Urteilen sowohl auf die EU-Richtlinie als auch auf das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs.
Polen etwa hatte sich mit einer Nichtigkeitsklage gegen das ab 2020 geltende unionsweite Verbot zum Verkauf von Mentholzigaretten gewandt und wurde dabei von Rumänien als Streithelferin unterstützt. Doch die Beklagten, Parlament und Rat der Europäischen Union, holten sich schlagkräftige Befürworter des Verbots an die Seite, darunter die EU-Kommission, Frankreich und Großbritannien.
Schärfere Auflagen für E-Zigaretten
Der englische High Court wiederum stellte in einem Vorlageverfahren die Verhältnismäßigkeit der Richtlinie in Frage. Der britische Hersteller von E-Zigaretten Pillbox sieht den freien Wettbewerb in Gefahr, wenn es auch Einschränkungen für den Vertrieb von E-Zigaretten gäbe, wo diese doch „für die Gesundheit der Bevölkerung weniger schädlich oder sogar von Nutzen seien“.
Doch der EuGH verwies auf Studien zu E-Zigaretten und das Vorsorgeprinzip, das der Unionsgesetzgeber berücksichtigen muss. Damit seien Einschränkungen zulässig, und es sei „auch nicht unverhältnismäßig, für Packungen mit elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter einen gesonderten Beipackzettel vorzuschreiben“. Dabei tadelte das Gericht mehrfach, die „offenkundig falsche Lesart“ der Richtlinie durch die Kläger und den High Court.
Auch Big Tobacco unterliegt
In einem weiteren Vorlageverfahren ging es vor allem um den freien Warenverkehr von Tabakerzeugnissen sowie um ihre Kennzeichnung und Verpackung. Geklagt hatten die Tabakkonzerne Philip Morris und British American Tobacco, unterstützt von einer Reihe weiterer Beteiligter, darunter die Benkert-Gruppe aus Herne sowie der Lübecker Tabakwarenproduzent Johann Wilhelm von Eicken. Sie wandten sich gegen Warnhinweise und Schockbilder, die mehr als die Hälfte der Zigarettenschachtel abdecken sollen.
Derweil ist die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht ins Stocken geraten. Das Bundeskabinett hat Ende Februar das neue Tabakerzeugnisgesetz nach zähem Ringen mit der Tabakindustrie verabschiedet. Wie die ‚Lebensmittelzeitung‘ berichtet, wird sich der Bundestag womöglich erst kurz vor der Sommerpause in erster Lesung mit dem Gesetz beschäftigen. Vor allem der über die Richtlinie hinausgehende Außenwerbebann stößt in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf Widerstand. Eigentlich sind die EU-Staaten verpflichtet, die Richtlinie bis zum 20. Mai 2016 umzusetzen. Einige Staaten wie Frankreich, Irland und Großbritannien planen sogar die logofreie Verpackung, das sogenannte Plain Packaging, einzuführen. Dieses sieht die EU-Richtlinie nicht vor.