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BGH drängt Caemmerer Lenz-Mandantin Badenia zu Vergleich

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Der Bundesgerichtshof nährt die Hoffnung vieler geschädigter Anleger, die mit kreditfinanzierten Eigentumswohnungen in den 1990er Jahren finanziell Schiffbruch erlitten haben. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Investoren die Bausparkasse Badenia für die Rückabwicklung von entsprechenden Käufen sogenannter Schrottimmobilien in Anspruch nehmen können.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) nährt die Hoffnung vieler geschädigter Anleger, die mit kreditfinanzierten Eigentumswohnungen in den 1990er Jahren finanziell Schiffbruch erlitten haben. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Investoren die Bausparkasse Badenia für die Rückabwicklung von entsprechenden Käufen sogenannter Schrottimmobilien in Anspruch nehmen können (Aktenzeichen XI ZR 220/08 und andere).

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