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Thümmel Schütze-Mandantin Wüstenrot verliert Streit um Altvertrag

Die Bausparkasse Wüstenrot hätte den zuteilungsreifen aber nicht voll besparten Bausparvertrag einer Kundin nicht kündigen dürfen. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (AZ U 171/15) und damit im Rahmen von zahlreichen ähnlich gelagerten Streitigkeiten um Altverträge als erste höhere Instanz zugunsten eines Kunden geurteilt.

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Edelmann_Hervé
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