Das ZDF stellte einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, woraufhin dieses dem Landgericht Münster per Eilanordnung aufgab, dem Fernsehteam Aufnahmen zu ermöglichen und für die Anwesenheit von Richtern und Schöffen im Gerichtssaal zu sorgen. Das Gericht hat nun der Verfassungsbeschwerde stattgegeben, denn die öffentliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen werde durch die Anwesenheit der Medien und deren Berichterstattung grundsätzlich gefördert, so die Auffassung der Richter. Gebe es Anhaltspunkte, dass aufgrund der TV-Bilder Persönlichkeitsrechte verletzt würden, könnten Gerichte den Sendern Beschränkungen auferlegen. Sie dürfen anordnen, dass die Gesichter Betroffener unkenntlich gemacht oder auch Publikum und Richterbank nicht gefilmt werden.
Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Pressefreiheit. Eine Reihe weiterer Verfahren, für die diese Entscheidung maßgeblich ist, sind beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Beschwerdeführer sind unter anderem die Sender RTL, NDR, WDR und Radio Bremen. Dabei geht es beispielsweise um die Berichterstattung zum Al-Qaida-Prozess in Düsseldorf oder zum Oldenburger Gammelfleisch-Verfahren.
Vertreter ZDF
REDEKER SELLNER DAHS & WIDMAIER (Bonn): Gernot Lehr
Bundesverfassungsgericht, 1. Senat
Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier (Vorsitzender Richter)
Redeker-Partner Lehr ist seit Jahrzehnten für das ZDF sowohl presse- als auch regulierungsrechtlich tätig. So vertrat er den Sender beispielsweise auch bei dem Berichterstattungsverfahren, das dieser im Kontext der Strafprozesse gegen Erich Honecker und Erich Mielke angestrengt hatte. Lehr vertritt ebenfalls die Sender RTL, NDR, WDR und Radio Bremen im Zusammenhang mit der Prozess-Berichterstattung.