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Rabatte und Skonti im Apothekengroßhandel sind getrennt voneinander zu betrachten. Für die Großhändler gibt es keine Preisuntergrenze in Bezug auf die Weitergabe von verschreibungspflichtigen Arzneien. Das hat der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche entschieden und ermöglicht damit Großhändlern einen begrenzten Preiswettbewerb. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen die Rabattierungspraxis des Großhändlers AEP geklagt. Nicht alle Großhändler sind aber mit dem Urteil zufrieden (Az. I ZR 172/16).