Juve Plus SMP-Pleite

BGH weist Schadensersatzansprüche gegen Rödl zurück

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Die multidisziplinäre Kanzlei Rödl & Partner muss keinen Schadensersatz an die durch den Finanzdienstleister SMP ("Sparen mit Plan") geschädigten Anleger zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof im Dezember auf eine Klage von Anlegern entschieden.

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Rödl war jahrelang als Wirtschaftsprüfer und Berater von SMP tätig und hatte sich namentlich im Prospekt nennen sowie ein Bild des Namensgebers Dr. Bernd Rödl abdrucken lassen. Im Juli 2002 hatte die Kanzlei die Vertragsbeziehungen zu dem Finanzdienstleister gekündigt. Zwei Monate später meldete SMP Insolvenz an. Durch Betrügereien und Managementfehler waren bei SMP 15.000 Kleinanleger geschädigt und zwischen 60 und 100 Millionen Euro Kapital vernichtet worden.

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