Juve Plus SMP-Pleite

BGH weist Schadensersatzansprüche gegen Rödl zurück

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Die multidisziplinäre Kanzlei Rödl & Partner muss keinen Schadensersatz an die durch den Finanzdienstleister SMP ("Sparen mit Plan") geschädigten Anleger zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof im Dezember auf eine Klage von Anlegern entschieden.

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Rödl war jahrelang als Wirtschaftsprüfer und Berater von SMP tätig und hatte sich namentlich im Prospekt nennen sowie ein Bild des Namensgebers Dr. Bernd Rödl abdrucken lassen. Im Juli 2002 hatte die Kanzlei die Vertragsbeziehungen zu dem Finanzdienstleister gekündigt. Zwei Monate später meldete SMP Insolvenz an. Durch Betrügereien und Managementfehler waren bei SMP 15.000 Kleinanleger geschädigt und zwischen 60 und 100 Millionen Euro Kapital vernichtet worden.

Die BGH-Richter verneinten nun eine prospekthafterliche Verantwortlichkeit von Rödl. Eine solche Haftung könne sich aus dem Abdruck des Bestätigungsvermerks zum letzten geprüften Jahresabschluss nicht ergeben. Zwar hatte Rödl in diesem Prospekt auch gesagt, ihr seien nach einer Vorprüfung keine Anhaltspunkte für eine Veränderung der wirtschaftlichen Lage von SMP bekannt geworden. Daraus ergebe sich aber bei einer späteren wirtschaftlichen Verschlechterung des Unternehmens für die Kanzlei nicht die Pflicht, den Prospekt zu aktualisieren.

Insgesamt wurden bereits rund 600 Klagen gegen Rödl in den Instanzen abgewiesen.

Vertreter Anleger

DR. BIRK & KOLLEGEN (Lindau) : Dr. Uwe-Wolfram Birk; Associate: Matthias Ritzmann

DR. CHRISTOPH KLAAS (Karlsruhe; BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt

Vertreter Rödl

RÖDL & PARTNER : Stephan Schmitt (Federführung; München), Dr. Nikolaus Weber (Nürnberg); Associates: Friederike Heidmeier (München), Katharina Diwischek, Ines Krause (beide Nürnberg)

DR. WENDT NASSALL (Karlsruhe; BGH-Vertretung)

Bundesgerichtshof, 3. Zivilsenat

Wolfgang Schlick (Vorsitzender Richter)

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