Soda-Club unterliegt in einer neuen Runde des Streits mit Hauptkonkurrentin Wassermaxx
Haben Sie auch ein so genanntes Trinkwasserbesprudelungsgerät zu Hause oder in der Teeküche Ihrer Kanzlei? Die meisten kennen diese Geräte, die seit einigen Jahren als Alternative zum Mineralwasserkasten-Schleppen gehandelt werden und die aus lauem Leitungswasser einen sprudelnden Durstlöscher machen. Eher wenigen hingegen dürfte bekannt sein, dass sich die Hauptwettbewerber in diesem Markt schon seit geraumer Zeit eine ganze Serie von heftigen Prozessschlachten liefern.Immer wieder streiten sie um die regelmäßige Wiederbefüllung der CO2-Kartuschen, genauer gesagt, um das hieraus resultierende Geschäft. Zuletzt etwa hat Anfang April das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Verfügung des Bundeskartellamtes bestätigt. Diese verbietet es Soda Club, mit ihrem bisherigen Vertriebssystem das Wiederauffüllen der Soda-Club-Gaszylinder durch Wettbewerber zu unterbinden. Das Verbot gilt mit sofortiger Vollziehbarkeit und soll tatsächlich bereits vor der endgültigen Klärung der Sache im Hauptverfahren in Kraft treten. Der Vorwurf: Soda Club missbrauche seine marktbeherrschende Stellung.
Angetreten gegen Soda Club war vor allem die Hauptkonkurrentin, die Stapelfelder DS-Produkte Dieter Schwarz GmbH mit ihrer Marke „Wassermaxx“. Als Beigeladene stehen DS-Produkte nahezu 20 kleinere Händler und Gas-Befüller zur Seite.
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