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Zum Hintergrund: Werhahn hatte sich im August 2004 gegen die eigenen Berater gewandt, nachdem die Düsseldorfer Steuerbehörde eine als steuerfrei strukturierte Transaktion aus dem Jahr 2001, bei der Werhahn die AKB Bank für über eine Milliarde Euro an die spanische Santander Bank verkaufte, doch als steuerpflichtig eingestuft und die Nachversteuerung gefordert hatte. Diese Einschätzung hatte die Behörde zwar später wieder revidiert. Zu diesem Zeitpunkt hatte Werhahn jedoch schon eine verjährungshemmende Feststellungsklage gegen die damals noch existierende Sozietät Haarmann Hemmelrath angestrengt und neue Berater zur Abwehr der Steuernachforderung mandatiert.