Juve Plus Späte Genugtuung

Ehemalige Haarmann Hemmelrath-Partner tragen Sieg in Werhahn-Prozess davon

Vorläufiger Erfolg für Haarmann Hemmelrath: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am gestrigen Dienstag die Klage des Werhahn-Konzerns abgewiesen und so mit dem Vorwurf der Falschberatung gegen die mittlerweile in Liquidation befindliche Kanzlei aufgeräumt. Zudem wird das bestehende Urteil des Landgerichts Düsseldorf „unter Zurückweisung der Anschlussberufung von Werhahn teilweise abgeändert“, so das OLG-Urteil. Eine ausführliche Urteilsbegründung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. In der Berufungsverhandlung des Werhahn-Prozesses trugen damit die Kanzlei in Liquidation sowie 59 beteiligte Ex-Haarmann-Anwälte einen vorläufigen Sieg davon.

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Zum Hintergrund: Werhahn hatte sich im August 2004 gegen die eigenen Berater gewandt, nachdem die Düsseldorfer Steuerbehörde eine als steuerfrei strukturierte Transaktion aus dem Jahr 2001, bei der Werhahn die AKB Bank für über eine Milliarde Euro an die spanische Santander Bank verkaufte, doch als steuerpflichtig eingestuft und die Nachversteuerung gefordert hatte. Diese Einschätzung hatte die Behörde zwar später wieder revidiert. Zu diesem Zeitpunkt hatte Werhahn jedoch schon eine verjährungshemmende Feststellungsklage gegen die damals noch existierende Sozietät Haarmann Hemmelrath angestrengt und neue Berater zur Abwehr der Steuernachforderung mandatiert.

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