Zum Hintergrund: Anfang September hatte das Hessische Ministerium des Innern und für Sport nach über zwei Jahren 20 Bewerbern mitgeteilt, dass sie eine Konzession für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland erhalten sollen. Beworben hatten sich fast doppelt so viele. In dem Auswahlverfahren wurden die Bewerber nach 16 sogenannten K-Kriterien bewerte. Die drei höchsten Punktzahlen erzielten dabei das Gauselmann-Unternehmen Cashpoint, Admiral Sportwetten und ODS Oddset Deutschland. Nicht unter die 20 Besten schafften es Branchengrößen wie Tipico oder Bet365.
Nach der Bekanntgabe der Platzierungen gab es einen Stillhaltefrist, die morgen geendet hätte. Dann hätte das Land Hessen die Konzessionen an die 20 Erstplatzierten vergeben können. Innerhalb dieser Frist hatten die Benachteiligten die Gelegenheit, sich mit Klagen bzw. Eilverfahren gegen die Entscheidung zu wehren. Nach JUVE-Informationen machten davon zahlreiche Unternehmen auf den Plätzen 21 bis 34 Gebrauch, darunter die Bewerbergemeinschaft Tipwin und Yoobet, ebenso Tipico oder Betkick.
Neben dem federführenden Verwaltungsgericht Wiesbaden sind noch die Verwaltungsgerichte in München, Berlin, Hamburg und Frankfurt zuständig. Allein in Wiesbaden liegen laut einem Bericht der ‚FAZ‘ schon ein gutes Dutzend Klagen und Eilanträgen von Anbietern vor, die nicht zum Zuge kommen sollten. Wiesbaden ist der Gerichtsstand für jene Anbieter, die ihren Hauptsitz im Ausland haben. In Hamburg hatte der Eilantrag der Bewerbergemeinschaft ISIK und TopGoal zunächst keinen Erfolg, daraufhin legten sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Wie das OVG entscheidet, war bis Redaktionsschluss nicht bekannt.
Mit seinem Hängebeschluss setzte das VG Wiesbaden nun das gesamte Konzessionsverfahren aus, so dass morgen keine Sportwettkonzessionen an die 20 Erstplatzierten vergeben werden können. Diese waren in dem Eilverfahren, das die Bewerbergemeinschaft Tipwin und Yoobet am 9. September angestrengt, beigeladen. Soweit bekannt will das Gericht zunächst die Akten sichten, bevor es entscheidet.
Vertreter Land Hessen
CBH Rechtsanwälte (Köln): Prof. Dr. Stefan Hertwig (Federführung), Andreas Haupt (beide Vergabe-/Europarecht), Dr. Manfred Hecker, Prof. Dr. Markus Ruttig (beide Glücksspielrecht), Dr. Martin Pagenkopf (Prozessrecht); Associate: Kristin Kingerske
Unterlegene bzw. klagende Anbieter
Vertreter Betkick
Redeker Sellner Dahs (Bonn): Dr. Ronald Reichert
Blume Ritscher Nguyen Rega (Hamburg): Rolf Karpenstein
Vertreter Goldbet Sportwetten
Hambach & Hambach (München) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Bewerbergemeinschaft SIK/TopGoal-Sports
Würtenberger Winstel Kern Pawlik (Karlsruhe): Dr. Thomas Bartholmes
Vertreter World‐of‐Sportsbetting (Happybet)
Redeker Sellner Dahs (Bonn): Dr. Ronald Reichert
Blume Ritscher Nguyen Rega (Hamburg): Rolf Karpenstein
Vertreter Tipico
Dentons (Berlin): Dr. Jörg Karenfort; Associates: Dr. Norman Hölzel, Dr. Maria Brakalova (alle Vergaberecht)
Würtenberger Winstel Kern Pawlik (Stuttgart): Dr. Thomas Würtenberger, Dr. Hannes Kern (beide Öffentliches Recht)
Vertreter Bewerbergemeinschaft Tipwin/Yoobet
Kartal (Bielefeld): Jusuf Kartal – aus dem Markt bekannt
Vertreter Interwetten Gaming
SSW Schneider Schiffer Weihermüller (München): Frieder Backu
Vertreter Lottomatica Scommesse: Nicht bekannt
Vertreter Hillside (Bet365)
Melchers (Heidelberg): Dr. Jörg Hofmann – aus dem Markt bekannt
Vertreter BetClic: Nicht bekannt
Vertreter Victor Chandler International
Redeker Sellner Dahs (Bonn): Dr. Ronald Reichert
Vertreter Betway: Nicht bekannt
Vertreter Stanleybet Deutschland: Nicht bekannt
Vertreter World-of‐bets.eu Europe
Blume Ritscher Nguyen Rega (Hamburg): Rolf Karpenstein
Die 20 Erstplatzierten (alle Beigeladene)
Berater Cashpoint/Gauselmann
Luther (Leipzig): Dr. Thomas Gohrke – aus dem Markt bekannt
Berater Admiral Sportwetten
King & Wood Mallesons SJ Berwin (München): Michael Knospe
Berater ODS Oddset Deutschland
Taylor Wessing: Dr. Marco Hartmann-Rüppel (Kartellrecht; Hamburg), Dr. Oliver Klöck (Öffentliches Recht; Düsseldorf) – aus dem Markt bekannt
Berater Oddsline Entertainment
Bongers (Köln): Guido Bongers
Berater Primebet International (Betbull)
Kraus Sienz & Partner (München): Bernhard Stolz
Berater ElectraWorks (Bwin)
Heussen (München): Uwe Völlink (Vergaberecht) – aus dem Markt bekannt
Dr. Bauer und Partner (München): Jens Becker (Glücksspielrecht) – aus dem Markt bekannt
Brandl & Talos (Wien): Dr. Thomas Talos (für die bwin.party Gruppe)
Berater Digibet
Heiko Lehmann (Berlin) – aus dem Markt bekannt
Berater Bet‐at‐home.com
Bongers (Köln): Guido Bongers
Berater Ladbrokes International
Bremer & Heller (Hamburg) – aus dem Markt bekannt
Berater Bet90
Bremer & Heller (Hamburg) – aus dem Markt bekannt
Berater Deutsche Sportwetten: Nicht bekannt
Berater Personal Exchange (Mybet)
Inhouse (Mybet; Hamburg): Jan Saß (Legal Counsel) – aus dem Markt bekannt
Berater Polco (Betfair)
Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Dr. Juliane Hilf; Associates: Dr. Barbara Poeckl, Klaus Umbach (alle Öffentliches Wirtschaftsrecht)
Berater Intermedia
Bremer & Heller (Hamburg) – aus dem Markt bekannt
Berater Bernd Hobiger Wettbüro Goldesel
Nicht bekannt
Berater Ruleo Alpenland
Hambach & Hambach (München) – aus dem Markt bekannt
Berater Racebets International Gaming
Bodenheim (Neuss) – aus dem Markt bekannt
Berater Albers Wettbörsen Deutschland
Markus Maul (Dannenberg) – aus dem Markt bekannt
Berater IBA Entertainment (Bet3000)
Benjamin Bidjanbeg (München) – aus dem Markt bekannt
Berater Star Sportwetten
PricewaterhouseCoopers Legal (Düsseldorf) – aus dem Markt bekannt
Verwaltungsgericht Wiesbaden, 5. Kammer
Ursula Kraemer (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: CBH hatte nach einem nationalen Interessenbekundungsverfahren den Zuschlag für das Mandat für das Land Hessen erhalten. Die Vergaberechtler um Stefan Hertwig bereiteten auch schon die erste Stufe des Vergabeverfahrens der Sportwettenkonzessionen vor.
Redeker leitete gleich für drei Wettanbieter, die es nicht unter die ersten 20 geschafft hatten, juristische Schritte ein. Die Kanzlei hatte zuvor auch einige erfolgreiche Anbieter in dem Vergabeverfahren beraten, für die Vertretung der unterlegenen im Eilverfahren holte sie sich nun deren Zustimmung.
Neben ihrem langjährigen internationalen Counsel Dr. Thomas Thalos zog die Bwin-Gruppe wie üblich Jens Becker hinzu, der sie seit vielen Jahren in Deutschland berät; der versierte Glücksspielrechtler holte den erfahrenen Vergaberechtler Uwe Völlink an Bord, der 2013 von Noerr zu Heussen gewechselt war.
Der Kölner Glücksspielrechtler Bongers berät seit Jahren zahlreiche Anbieter regelmäßig, in diesem Verfahren war er mit Oddsline und Bet-at-home.com für gleich zwei Anbieter bevollmächtigt. Allerdings handelt es sich um keine Vollvertretung.
Maul ist seit Jahren für private Wettunternehmen und deren Vermittler tätig, so vertrat er etwa den Automatenservicebetreiber Kulpa bereits in dem EuGH-Verfahren zu Sportwetten von 2010. Er ist zugleich Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer.
Neben den ab Platz 20 gelisteten Anbietern, hatte auch die Spread Your Wings Germany, eine Tochter der GVC-Gruppe, einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Der Anbieter, der eine Lizenz für Internet-Wetten (Veranstaltung und Vermittlung) des Landes Schleswig-Holstein hat, hatte an dem Konzessionsverfahren teilgenommen und war abgelehnt worden. Spread Your Wings wird von einem Team um den Heuking Kühn Lüer Wojtek-Partner Michael Schmittmann und Marc Brock vertreten.