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Die Vergabe basiert auf dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, in dem die Länder die Vergabe von maximal 20 Konzessionen befristet bis zum 30. Juni 2019 beschlossen haben. Die Glücksspielunternehmen erhalten damit das Recht, Sportwetten sowohl im Internet als auch terrestrisch zu veranstalten. Das hessische Ministerium hat die Konzessionen federführend für alle Bundesländer – mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – europaweit und zweistufig ausgeschrieben. Als vergaberechtliche Beraterin des Ministeriums wurde CBH Rechtsanwälte aus Köln ausgewählt (mehr…).