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Die Ex-Aktionäre der Bank Austria hatten beim OLG beantragt, das Gericht möge dem Handelsgericht und dem vom Handelsgericht beigezogenen Gremium eine angemessene Frist zur Erwirkung eines Vergleichs oder zur Vorlage seines Bewertungsgutachtens setzen. Sie bemängelten in ihrem Antrag, dass die seit 2008 in dem vom Handelsgericht beigezogenen Gremium laufenden Verhandlungen wegen der strittigen Zusatzabfindung seit mehr als einem Jahr unterbrochen seien.