Squeeze-out bei Bank Austria

Ex-Aktionäre wenden sich mit Leitner & Partner an OGH

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  • JUVE

Das Oberlandesgericht Wien sieht in den seit 2008 laufenden Verhandlungen wegen einer Zusatzabfindung für die vom Squeeze-out betroffenen Ex-Aktionäre der Bank Austria "kein Säumnis" des Handelsgerichts Wien. Die OLG-Richter wiesen den Fristsetzungsantrag von 13 Ex-Aktionären im Juli zurück. Gegen diese Entscheidung legten die Aktionäre Mitte August nun Rekurs an den Obersten Gerichtshof ein.

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Die Ex-Aktionäre der Bank Austria hatten beim OLG beantragt, das Gericht möge dem Handelsgericht und dem vom Handelsgericht beigezogenen Gremium eine angemessene Frist zur Erwirkung eines Vergleichs oder zur Vorlage seines Bewertungsgutachtens setzen. Sie bemängelten in ihrem Antrag, dass die seit 2008 in dem vom Handelsgericht beigezogenen Gremium laufenden Verhandlungen wegen der strittigen Zusatzabfindung seit mehr als einem Jahr unterbrochen seien.

Die OLG-Richter entschieden, dass ein Säumnis des Gerichtes nicht vorliege. Außerdem sei das OLG nicht befugt, dem Gremium Aufträge zu erteilen oder Fristen zu setzen. „Über die an das Gericht gerichteten Anträge sei stets unverzüglich entschieden worden, im gerichtlichen Verfahren habe auch noch keine mündliche Verhandlung stattgefunden, die fortzusetzen wäre“, heißt es in dem OLG-Beschluss, der JUVE vorliegt. Und weiter: „Die Fristsetzungsanträge sind, soweit dem Gremium eine Frist zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bzw. zur Erwirkung eines Vergleichs oder auf Vorlage des Bewertungsgutachtens gesetzt werden soll, unzulässig.“

Mit dem Rekurs fechten die Ex-Aktionäre den OLG-Beschluss „seinem gesamte Inhalte nach“ an, also sowohl hinsichtlich seiner Zurückweisung, wie auch der Abweisung dem Inhalte nach.

Die UniCredit hatte die Bank Austria 2008 von der HVB übernommen. 3,65 Prozent des Streubesitzes (7,4 Millionen Aktien) wurden danach im Rahmen eines Squeeze-out mit 129,40 Euro je Aktie abgefunden. Die Ex-Aktionäre fordern laut Fristsetzungsantrag rund 950 Millionen Euro zusätzlich. Das Angebot der Unicredit, ein oder zwei Euro je Aktie aufzuzuahlen, lehnten die Aktionäre soweit bekannt ab.

Das Aktiengesetz sieht bei Streitigkeiten über die Höhe des Squeeze-out-Betrags vor, dass Ex-Aktionäre eine gerichtliche Überprüfung fordern können. Das Gericht kann selbst entscheiden oder ein mit drei Personen besetztes Gremium einsetzen. Es hat auf einen Vergleich hinzuwirken und/oder ein Gutachten zu erstellen. Einen Zeitrahmen sieht das Gesetz nicht vor. In dem Verfahren wurde ein gemeinsamer  Vertreter bestellt. Er hat die Interessen aller Ex-Aktionäre zu vertreten.

Vertreter 13 Ex-Bank Austria-Aktionäre
Leitner & Partner (Wien): Dr. Wolfgang Leitner

Vertreter UniCredit
Freshfields Bruckhaus Deringer (Wien): Dr. Thomas Zottl

Gemeinsamer Vertreter
Kunz Schima Wallentin (Wien): Dr. Eberhard Wallentin

OLG Wien, 6. Senat
Dr. Johann Rechberger (Vorsitzender Richter), Dr. Ursula Fabian, Dr. Maria Reden

Hintergrund: Leitner ist selbst Ex-Bank Austria-Aktionär und vertritt die 13 Antragsteller, zu denen vor allem weitere Privatpersonen, Privatstiftungen sowie der Österreichische Schutzverband für Wertpapieranleger und der auf den Cayman Inseln registrierte Cirsio Alternative Master Fund zählen. Dagegen hat sich der von Leitner vor rund 25 Jahren gegründete ‚Interessenverband für Anleger‘ von dem Vorgehen distanziert. Soweit bekannt zählt er in dieser Causa nicht mehr zu Leitners Mandanten.

Freshfields beriet unter Federführung eines Münchner Teams die UniCredit bereits 2005 bei der Übernahme der HVB und 2006 beim Erwerb der Bank Austria und vertritt das Unternehmen auch im Zusammenhang mit den diversen darauffolgenden Gerichtsverfahren im Zuge der Übernahmen.

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