Juve Plus Investitionsschutz

Squire wehrt Klage gegen Lettland ab – Luther-Schiedsrichter überstimmt

Ein UNCITRAL-Schiedsgericht hat eine 23-Millionen-Euro-Klage des Schweizer Investors RSE gegen Lettland abgewiesen. Der Staat darf dank einer sogenannten ‚Denial of Benefits‘-Klausel dem Kläger den Investitionsschutz verwehren. Der vom Kläger benannte Schiedsrichter war damit nicht einverstanden.

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Es ist eine Fallkonstellation, wie es sie häufig gibt in Investitionsschutzverfahren: Ein Investor, hier die in der Schweiz registrierte RSE Holdings, fordert eine Entschädigung dafür, dass Lettland den regulatorischen Rahmen für den Verkauf von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verändert hat. Laut RSE verstießen die Änderungen gegen den Grundsatz der fairen und gerechten Behandlung, der im Energiecharta-Vertrags (ECT) verankert ist.

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