Jena siegt mit SKW: Bundesrecht bricht Landesrecht – auch in Thüringen
Öffentliche Auftraggeber dürfen auch in Thüringen Rettungsdienstleistungen ohne Berücksichtigung des Vergaberechts vergeben – wenn der Auftrag an gemeinnützige Anbieter geht. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden und damit die Entscheidung der Vergabekammer Weimar aufgehoben. Für die Stadt Jena hat ein auf Rettungsdienste spezialisierter SKW-Partner das Blatt gewendet.
Das OLG hat der vorinstanzlichen Entscheidung der Vergabekammer Weimar widersprochen und verweist den Vergabestreit an das Verwaltungsgericht (Az. Verg 1/24).
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