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Das OLG bestätigte eine einstweilige Verfügung, die die Stadt München bereits im Juni 2021 vor dem Landgericht München I erwirkt hatte. Demnach hätten die Veranstalter, der Münchner Gastronom Dirk Ippen und der Eventmanager Charles Blume, nicht mit den Slogans ‚Oktoberfest goes Dubai‘, ‚Oktoberfest Dubai‘ oder ‚Das traditionelle Oktoberfest am Ort der Expo 2021 Weltausstellung‘ werben dürfen. Ebenso wenig dürfen sie Bilder des echten Volksfestes aus München verwenden.