Juve Plus Streit um Oktoberfest in Dubai

Stadt München erzielt mit Pinsent Masons Erfolg vorm OLG

Veranstaltern ist es untersagt, sich bei der Werbung ihres Events am Weltruf des traditionellen Münchner Oktoberfestes zu bedienen. Die Stadt München war gegen die Organisatoren der Veranstaltung 'Oktoberfest goes Dubai' vorgegangen: Der Slogan erwecke den Eindruck, das Oktoberfest ziehe von München nach Dubai um. Der Streit endete nun damit, dass die Veranstalter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vor dem Oberlandesgericht München abgaben (Az. 29 U 4458/21).

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Das OLG bestätigte eine einstweilige Verfügung, die die Stadt München bereits im Juni 2021 vor dem Landgericht München I erwirkt hatte. Demnach hätten die Veranstalter, der Münchner Gastronom Dirk Ippen und der Eventmanager Charles Blume, nicht mit den Slogans ‚Oktoberfest goes Dubai‘, ‚Oktoberfest Dubai‘ oder ‚Das traditionelle Oktoberfest am Ort der Expo 2021 Weltausstellung‘ werben dürfen. Ebenso wenig dürfen sie Bilder des echten Volksfestes aus München verwenden.

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