Juve Plus Standardessentielle Patente

EuGH konkretisiert Pflichten der Klageparteien

Inhaber standardrelevanter Patente (SEP) verhalten sich unter Umständen marktmissbräuchlich, wenn sie andere Unternehmen auf Unterlassung der Nutzung verklagen. Das hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Streit zwischen Huawei und ZTE (C-170/13) gestern abschließend entschieden. Damit folgt er in weiten Teilen dem Gutachten des Generalanwalts. Allerdings nehmen die Richter beklagte Unternehmen stärker als der Gutachter in die Pflicht, wenn sie sich auf eine Zwangslizenz berufen. Das Verfahren hat erhebliche, europaweite Auswirkungen auf Patentklagen in der Mobilfunkbranche.

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Thomas von Danwitz
Thomas von Danwitz

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